Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat entschieden, dass Mieter ohne Genehmigung keinen Gewinn aus der Untervermietung erzielen dürfen, da eine gewinnbringende Untervermietung kein berechtigtes Interesse darstellt. Das Urteil bestätigte eine Räumungsklage, in der ein Berliner Mieter eine Wohnung für 962 Euro untervermietet hatte, während er selbst 460 Euro Miete zahlte, und damit gegen seine Mietverpflichtungen verstieß.